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Auf Grund unsere Anerkennung als gemeinnütziger Verein ergab sich, dass uns von behördlicher Seite Personen mit auferlegten Sozialstunden zur Betreuung anvertraut wurden. Bis heute mit gutem Erfolg. Nach Weisung des Amtsgerichtes Aschaffenburg oder der Bewährungshilfe Brücke e.V. Vermittlungstelle für gemeinnützige Arbeit, ist es möglich, bei uns im Hause Sozialstunden abzuleisten. Sozialstunden sind nach §56b des StGB (Strafgesetzbuch) eine Form der Auflage, welche Richter auswählen können, um der Genugtuung für begangenes Unrecht zu dienen. In Form eines Bewährungsbeschlusses wird der Proband für die Ableistung seiner Auflage ( sprich Sozialstunden) an die Bewährungshilfe verwiesen. Zunächst ist eine Kontaktaufnahme mit unserem Hause zwecks Terminvereinbarung notwendig. Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen. Nach erfolgreicher Ableistung der Auflage/Sozialstunden informiert unsere Einrichtung das zuständige Amtsgericht oder die Bewährungshilfe Brücke e.V. schriftlich darüber.
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